Ich bin ein schützenswertes Wesen. Du auch! Jetzt ist es allerdings nicht so, als stünden Du und ich auf einer Liste bedrohter Arten und dass wir deshalb vor dem Aussterben bewahrt werden sollten, aber schützenswert sind wir allemal!
Das findet auch die EU. Allein durch die Formulierung „die EU“ entsteht ein großer Abstand zwischen mir und den Menschen, die im Namen aller EU-Bürger deren und damit auch mein Wohlergehen fördern sollen.
Natürlich habe ich auf den Internet-Seiten der EU extra nochmal nachgesehen, welche Ziele sich die Europäische Union gesetzt hat. Das Ziel, in dem das Wohlergehen vorkommt, steht gleich an erster Stelle.
Der Versuch, dieses Ziel zu erreichen, treibt so manche Blüte. Natürlich bereitet es mir mehr Freude, auf diese Blüten zu schauen, als mir klarzumachen und zu würdigen, was bereits erreicht werden konnte. Bei aller Kritik sollten wir nicht vergessen, wie schwer es oft ist, überhaupt einen Weg zu finden. Das fängt im kleinen, ganz privaten Bereich an und wird mit zunehmender Zahl betroffener Leute nicht leichter.
Eine der schönen Blüten, von der ich heute berichten mag, folgt aus EU-Vorschriften, die 2022 als Vorschlag der EU-Kommission auf den Weg gebracht und im März 2024 veröffentlicht wurden, die dann bis März 2026 in nationales Recht zu überführen waren und ab September 2026 greifen, also für alle verbindlich gelten.
Mit diesem Paket sollen wir als Verbraucher in Bezug auf den ökologischen Wandel gestärkt werden. Die Idee: Wenn mir vor dem Kauf eines Produktes zuverlässige Informationen zur Verfügung stehen, bin ich in der Lage, nachhaltige Entscheidungen zu treffen.
Der 2022 gemachte Vorschlag gründet auf Erkenntnissen, wie diesen: Deutlich mehr als 80% der Verbraucherinnen und Verbraucher wünschten sich bessere Informationen über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten. Unlautere Geschäftspraktiken verhinderten nachhaltige Käufe. Damit sind irreführende, vage und falsche Behauptungen gemeint, die uns beispielsweise vorgaukeln, ein Produkt sei „grün“ oder besonders umweltfreundlich.
Solch ein Vorhaben braucht einen wohlklingenden Namen, den man griffig abkürzen kann. Also heißt die EU-Richtlinie jetzt „EmpCo“, und das steht für „Empowering Consumers for the green transition“.
Dem Zeitplan folgend setzen sich viele Firmen jetzt damit auseinander, was sie künftig dürfen und was nicht. Sie durchsuchen auch ihre Werbekampagnen nach Umweltaussagen.
Ein bekannter Süßwarenhersteller bewarb eines seiner Fruchtgummi-Produkte lange als „klimaneutral“. Diese „Klimaneutralität“ konnte er durch Kompensationszahlungen an zertifizierte Klimaschutzprojekte herstellen. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss er demnächst direkt auf der Verpackung erläutern, wie er das erreicht, oder eben auf den Begriff verzichten.
Vor meinen Augen bläht sich die kleine Tüte gerade mächtig auf, denn: Ein erläuternder Text muss bestimmt auch eine Mindest-Schriftgröße haben, oder etwa nicht? Das passt nur auf eine extra große Familienpackung!
Neulich haben wir im Büro über den Fall diskutiert. Für einen kurzen Moment waren wir unsicher, ob das Produkt, in dessen Name auch noch ein ausgerechnet grünes Ohr genannt wird, gleich ganz verboten und vom Markt zu nehmen ist.
Reicht es jetzt aus, den Hinweis auf eine Form von Klimaneutralität ausführlich zu erklären oder ihn schlicht wegzulassen? Muss das Produkt wegen des „Grün“ im Namen umbenannt werden? Darf das Ohr überhaupt noch grün aussehen, obwohl es nach Erdbeere schmeckt?
Das rote Ohr schmeckt übrigens nach Cassis, also nach schwarzer Johannisbeere.
Einer meiner Kolleginnen entfährt ein entsetztes: „Die wollen mich stark machen?!?“
Diese Kollegin habe ich seither leise im Verdacht, direkt nach Feierabend einen Hamsterkauf veranstaltet zu haben. Das grüne Ohr des Fruchtgummitieres findet sie nämlich viel leckerer als das rote. Und sie liebt die Dinger!
Bestimmt möchte sie bezüglich dieses ganz speziellen Produktes von „der EU“ gerade nicht gestärkt werden. Vielleicht stärkt sie sich sogar selbst, just in diesem Moment – und zwar durch den Verzehr eines veganen, grünen Fruchtgummiohrs.